Kurzbeschreibung

Die Berufsschule ist Partner der Ausbildungsbetriebe im System der dualen Berufsaus-bildung. Mit zurzeit 14 kaufmännischen Ausbildungsberufen und ca. 1500 Auszubil-denden bildet sie den Kernbereich unserer Schule.

Die Lern- und Bildungsangebote der Berufsschule sind berufsbildend und allgemeinbildend. Die Berufsschule vermittelt auch Kompetenzen, die über den beruflichen Verwendungszu-sammenhang hinausweisen.

Ziel ist die Entwicklung und Entfaltung beruflicher Handlungskompetenz in ihren Dimensio-nen Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz. Sie setzt ein jederzeit ver-fügbares und systematisches Basis- und Strukturwissen voraus, damit die Jugendlichen in sich ständig verändernden und vernetzten Kommunikationswelten schnell, sicher und erfolgreich agieren können. Die Berufsschule trägt zum Aufbau und zur Entwicklung von Qualifikatio-nen, die unmittelbar am Arbeitsmarkt verwertet werden können, ebenso bei wie zur Entwick-lung der Persönlichkeit.

Wer besucht die Berufsschule?
Der Besuch der Berufsschule ist an keine spezielle Vorbildung gebunden. Entscheidend ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb. In diesem Fall besteht i.d.R. die Pflicht zum Besuch der Berufsschule. Der Ausbildungsbetrieb hat dem Jugendlichen dann auch den Besuch der Berufsschule während der Ausbildungszeit zu ermöglichen.

Organisation und Struktur
Der Unterricht in der Berufsschule erfolgt i.d.R. in Fachklassen für die einzelnen Berufen, die jeweils speziellen Berufsfeldern zugeordnet sind.

Die Ausbildungsjahre sind eingeteilt in *Grundstufe Fachstufe I Fachstufe II*

In der Grundstufe soll eine berufsfeldbreite Grundbildung vermittelt werden. Der Unterricht in der Grundstufe erfolgt in Teilzeitform.

Teilzeitform bedeutet dabei, dass – wie auch in den folgenden Fachstufen – die Auszubilden-den an 12 Stunden in der Woche in die Berufsschule gehen, den Rest sind sie im Ausbil-dungsbetrieb. Diese 12 Stunden sind dann in Absprache mit den Ausbildungsbetrieben unter-schiedlich organisiert:

  • 2 (1 ½) Berufsschultage mit 8 bzw. 4 Stunden in der Woche
  • 4 plus 2 mit einem 8stündigen Berufsschultag jede Woche und 8 Stunden alle 2 Wochen
  • Als Blockunterricht (zusammenhängende Unterrichtsabschnitte mit täglichem Unterricht), welcher abgelöst wird durch zusammenhängende betriebliche Ausbil-dungsabschnitte. Ein gängiges Modell ist dabei zwei Blöcke von 6 Wochen pro Schuljahr, welches einem Teilzeitunterricht von 12 Stunden pro Woche und Schulahr entspricht.

Die Frage, welche Organisationsform in welchem Ausbildungsberuf umgesetzt wird, wird im Konsens mit den Ausbildungsbetrieben jeweils für einen Ausbildungsberuf festgelegt. Groß-betriebe bevorzugen häufig Blockunterricht während kleinere und mittlere Unternehmen eher den Teilzeitunterricht mit 1 ½ Schultagen bevorzugen.

Curriculare Rahmenbedingungen
Der Bildungsinhalte in der Berufsschule leiten sich ab aus den landeseinheitlichen Lehrplänen, welche den entsprechenden Fächern zugeordnet sind. Dabei ist grundsätzlich zu unter-scheiden zwischen den berufsübergreifenden (den sogen. allgemeinbildenden) und den be-rufsbezogenen Fächern bzw. dem berufsbezogenen Fach, wie aus folgender allgemeinen Stundentafel ersichtlich ist:

Pflichtunterricht (K) = Kernfach, (G) = Grundfach

  • Berufsbezogener Unterricht (K)
  • Deutsch/Kommunikation (G)
  • Religion (G)
  • Sozialkunde (K)
  • Sport (G)

Wahlpflichtunterricht

  • Fremdsprache (G)
  • Politik (G)
  • Sport (G)
  • Zusatzqualifikationen (G)

Zum „Berufsbezogenen Unterricht“:
Seit 1997 hat Rheinland-Pfalz für den berufsbezogenen Unterricht das sogen. Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz (KMK) übernommen. Die Lernfelder lösen dabei bei neu geordneten Ausbildungsberufen die traditionellen Unterrichtsfächer ab. Lernfelder sind dabei durch Zielformulierungen beschriebene thematische Einheiten, die sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen orientieren. Dabei ist jedoch der fachwissenschaftliche Zusammenhang zu berücksichtigen, soweit dieser in den Erklärungszusammenhang des Lernfeldes gehört (z. B. Grundlagenwissen, fachsystematischer Überblick). Für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann ergeben sich daraus beispielsweise folgende Lernfelder: Privatkredite bearbeiten Dokumentierte Unternehmensleistungen auswerten Einflüsse der Wirtschaftspolitik beurteilen

Weiterhin hat sich das Land Rheinland-Pfalz entschieden, die KMK-Rahmenlehrpläne ohne eigene Lehrplanarbeit direkt zu übernehmen. Die Note für den „Berufsbezogenen Unterricht“ ergibt sich dann aus dem gewichteten Anteil der einzelnen Lernfelder. Aufgrund der Bedeu-tung dieses Faches hat es bei der Ermittlung der Gesamtnote das dreifache Gewicht und ist Sperrfach, d. h. kann bei mangelhafter Leistung bei der Versetzung nicht ausgeglichen wer-den.

Zu den Wahlpflichtfächern:
Neu ist auch, dass neben den beschriebenen Pflichtfächern die Auszubildenden ein Wahl-pflichtangebot erhalten. Aus dem Katalog der oben angeführten Wahlmöglichkeiten muss der Auszubildende zwei auswählen. Die Wahlpflichtfächer können dabei auch fachklassen- und berufsübergreifend nach den Möglichkeiten der Schule organisiert werden. Durch das Wahl-pflichtangebot trägt die Berufsschule differenzierten Wünschen der Jugendlichen und regio-nalspezifischen Interessen der Ausbildungsbetriebe Rechnung.

Bildungsabschlüsse

Bei erfolgreichem Besuch der Berufsschule erhält der Auszubildende ein Abschlusszeugnis.

Zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung muss der Auszubildende allerdings eine Abschlussprüfung bei der jeweils zuständigen Kammer ablegen.

Im Zuge der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung besteht für Hauptschüler die Möglichkeit, mit dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung den Sekundarab-schluss I zu erwerben, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Abschluss der Berufsschule, Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0
  • Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit Erfolg
  • Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse, die einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht entsprechen.