Bankkauffrau/Bankkaufmann
Das Berufsbild
Der Bankkaufmann / die Bankkauffrau beschäftigt sich mit allen Dienstleistungen von Kreditinstituten. Zum Tätigkeitsprofil gehört unter anderem die Akquise von Kunden. Vor allem bearbeiten sie Aufträge und beraten ihre Kunden in der gesamten Palette von Finanzprodukten – von den verschiedenen Formen der Geldanlage über Kredite bis hin zu Baufinanzierungen und Versicherungen. Bankkaufleute arbeiten hauptsächlich in Kreditinstituten wie Banken und Direktbanken, Girozentralen, Sparkassen und Bausparkassen.
Bankkaufleute sind aber nicht nur bei den bekannten Finanzdienstleistern, sondern sind darüber hinaus an Börsen und im Wertpapierhandel bei Versicherungen, Unternehmensberatungen oder in der Immobilienbranche tätig. Dort arbeitet ein Bankkaufmann in erster Linie im Büro und am Schalter, im Bereich der persönlichen Kundenbetreuung werden auch Besuche im Betrieb oder zu Hause abgestattet. Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei bzw. zweieinhalb Jahre.
Die Organisation an der Berufsschule
Der Bankkaufmann / die Bankkauffrau gehört zu den Traditions-Ausbildungsberufen der BBS Wirtschaft I.
Der Unterricht findet in Teilzeitform als Blockunterricht von 12 Unterrichtswochen pro Schuljahr statt, aufgeteilt in 2 Blockphasen von jeweils max. 6 Wochen. Pro Unterrichtswoche werden bis zu 38 Stunden Unterricht erteilt. Das Unterrichtsangebot umfasst Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer. Der Pflichtunterricht gliedert sich in den berufsübergreifenden Unterricht (Deutsch, Sozialkunde, Religion und Sport) und in den Berufsbezogenen Unterricht auf der Basis des jeweils gültigen Rahmenlehrplans. Der Rahmenlehrplan (siehe Übersicht unten) enthält die Lernfelder und die Lernziele für die Berufsschulen, die in diesem Berufsbild vermittelt werden.
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(1) Rechtliche Grundlagen:
Verbindliche Grundlage für die Arbeit der Berufsschule ist der Rahmenlehrplan zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau vom 23. Jan. 1998, welcher mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmt ist.
(2) Didaktische Konzeption (Auszug aus dem Rahmenlehrplan):
Die Zielsetzung der Berufsschule erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsabläufen im Rahmen der Berufstätigkeit befähigt. Der berufsbezogene Unterricht ist dabei in Lernfeldern organisiert.
Die definierten Lernfelder orientieren sich an typischen Geschäftsprozessen der Bankbranche und stellen den Berufsbezug in den Mittelpunkt. Hierzu zählen im kundennahen Bereich insbesondere die Kontoführung und der Zahlungsverkehr, das Kreditgeschäft mit Privat- und Firmenkunden, die Beratung über Geld- und Vermögensanlagen sowie über besondere Finanzinstrumente. Bei allen Geschäftsprozessen ist von zentraler Bedeutung, die Kundenberatung und Kundenbetreuung adressaten- und situationsgerecht durchzuführen. Hierfür, wie auch für ihre anderen Tätigkeiten, müssen die Auszubildenden sowohl die Wirtschaftsentwicklung als auch den Kapitalmarkt aufmerksam beobachten und analysieren. Im bankinternen Bereich kommt der Organisation und Steuerung des Geschäftsbetriebes eine zunehmend wichtige Rolle zu. Ebenso der Kontrolle und Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sowie von innerbetrieblichen Richtlinien.
Eingebunden in vielfältige Systemverflechtungen zwischen Märkten, Gesamtwirtschaft und Gesellschaft verlangt der Beruf ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft und sozialer Kompetenz. Dies erfordert unter anderem die Fähigkeit, unterschiedliche Interessenlagen auf dem Markt für Bankleistungen zu erkennen, um divergierende Zielsetzungen zu beurteilen, und das Einfühlungsvermögen in die Situation eines Partners, um mit ihm in angemessener Form zu kommunizieren. Eine umfassende Handlungskompetenz zu fördern ist daher Anliegen aller Lernfelder. Zur Betonung sind Personal-, Sozial-, Methoden- und Lernkompetenz in einigen Lernfeldern ausdrücklich verankert. Sie sind in den anderen Lernfeldern weiter aufzugreifen und zu festigen. Konkrete berufliche Aufgabenstellungen tragen zur Vermittlung einer fundierten und umfassenden beruflichen Handlungsfähigkeit bei.
Die Bereiche Lerntechniken/Arbeitstechniken und Fachrechnen sind keine eigenständigen Lernfelder. Sie haben vielmehr instrumentellen Charakter und sind immer dann, wenn es aufgrund der jeweiligen Handlungssituation sinnvoll ist, zu berücksichtigen. Lern- und Arbeitstechniken sind so zu fundieren, dass ein lebenslanges Lernen im privaten und beruflichen Bereich möglich wird.
Bei der Informationsverarbeitung ist eine berufsbezogene Anwendung zu fördern. Kompetenzen im Umgang mit informationstechnischen Systemen und Standardsoftware zur Informationsbeschaffung, -verarbeitung und auswertung werden integrativ in allen Lernfeldern vermittelt. Somit ist Informationsverarbeitung Methode und Lerngegenstand zugleich.
(3) Übersicht über die Lernfelder:
Der Rahmenlehrplan enthält die Lernfelder und die Lernziele für die Berufsschulen, die in diesem Berufsbild vermittelt werden.
Lernfelder | Zeitrichtwerte in Unterrichtstunden | |||
---|---|---|---|---|
Nr. | Bezeichnung | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
1 | Privates und betriebliches Handeln am rechtlichen Bezugsrahmen ausrichten | 80 | ||
2 | Konten führen | 80 | ||
3 | Unternehmensleistungen erfassen und dokumentieren | 60 | ||
4 | Geld- und Vermögensanlagen anbieten | 100 | ||
5 | Besondere Finanzinstrumente anbieten und über Steuern informieren | 60 | ||
6 | Modelle für Marktentscheidungen nutzen | 60 | ||
7 | Privatkredite bearbeiten | 80 | ||
8 | Kosten- und Erlöse ermitteln und beeinflussen | 80 | ||
9 | Dokumentierte Unternehmensleistungen auswerten | 40 | ||
10 | Auslandsgeschäfte abwickeln | 40 | ||
11 | Baufinanzierungen und Firmenkredite bearbeiten | 80 | ||
12 | Einflüsse der Wirtschaftspolitik beurteilen | 120 | ||
Summen: insgesamt 880 Stunden | 320 | 280 | 280 |
Dem berufsbezogenen Bildungsangebot werden im Wahlpflichtunterricht die Wahlpflichtfächer Steuerlehre und Versicherungslehre mit jeweils 2 Unterrichtsstunden pro Woche hinzugefügt. Mit der Erweiterung der Kenntnisse in diesen Fachbereichen berücksichtigen wir auch als Schule die Bedürfnisse der in der Allfinanzbranche tätigen Unternehmen.
(4) Abschlusszeugnis der Berufsschule und IHK-Abschlussprüfung:
Am Ende der Ausbildung, sofern diese mit Erfolg abgeschlossen wird, bekommt der Bankkaufmann/die Bankkauffrau ein Abschlusszeugnis der Berufsschule Das Zeugnis enthält die Leistungen der allgemein bildenden Fächer sowie die Leistungen der Lernfelder aus allen drei Ausbildungsjahren. Daraus lassen sich teilweise deutliche Leistungsschwerpunkte der jungen Bankkaufleute erkennen.
Im Rahmen des dualen System legt er gleichzeitig die Abschlussprüfung bei der IHK ab, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus folgenden drei Bereichen:
- Bankwirtschaft
- Rechnungswesen und Steuerung
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
In diesen Bereichen werden durch eine schriftliche Prüfung Basisqualifikationen geprüft, die von allen Auszubildenden erworben werden müssen. In der schriftlichen Prüfung sollen im Bereich Bankwirtschaft praxisbezogene Aufgaben oder Fälle in ungebundener und gebundener Form gelöst werden. In den Bereichen Rechungswesen und Steuerung bzw. Wirtschafts- und Sozialkunde erfolgt die Aufgabenstellung nur in gebundener Form (= Multiple-Choice-Aufgaben).
Die Kundenberatung wird als viertes Prüfungsfach im Rahmen eines fallbezogenen Prüfungsgespräches abgenommen. In einem Beratungsgespräch von höchstens 20 Minuten Dauer soll der Prüfling auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben aus den Gebieten
- Kontoführung und Zahlungsverkehr,
- Geld- und Vermögensanlage sowie
- Kreditgeschäft
zeigen, dass er in der Lage ist, Kundengespräche systematisch service-, ziel-, adressaten- und situationsbezogen zu führen. Hierbei sind die betrieblichen Schwerpunkte zu berücksichtigen.